Seit 01.01.2016 gilt die neue Equidenpass-Verordnung (Durchführungsverordnung) (EU) 2015/262.
Für NRW, dessen Ministerium der PHCG unterliegt, endete die Übergangsfrist am 01.11.2016 und daher es nun einige Änderungen für Pferdehalter und -eigentümer.